Fußball-Drittligist Hansa Rostock muss wegen diverser Verfehlungen seiner Anhänger eine Geldstrafe von insgesamt 35.000 Euro zahlen. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in einer Einspruchs-Verhandlung. Bis zu 12.000 Euro davon kann der Verein demnach für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Mittwoch, 07.03.2018
Ursprünglich war Rostock am 7. März wegen Vorfällen in zwei Drittligaspielen zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung hatte der Verein Einspruch eingelegt. In der Zwischenzeit war es jedoch zu weiteren Zwischenfällen gekommen, die nun direkt mitverhandelt wurden. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von Pyrotechnik und Vandalismus.
(sid)
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