DFB-Sportgericht reduziert Geldstrafe für Werder Bremen

von Jean-Pascal Ostermeier | sid17:47 Uhr | 03.11.2022
DFB-Sportgericht reduziert Geldstrafe für Werder Bremen
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat eine Geldstrafe gegen Werder Bremen im schriftlichen Verfahren um 7000 Euro reduziert. Demnach muss der Bundesligist wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger noch 40.800 Euro zahlen. Bremen kann davon 13.600 Euro davon für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. 

Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, erklärte, dass dieses "zu Gunsten von Werder Bremen" davon ausgehe, "dass der Klub in Vorbereitung und bei Durchführung des Spiels gegen Jahn Regensburg viele geeignete Maßnahmen in die Wege geleitet hatte, um den Platzsturm am Spielende zu verhindern beziehungsweise kontrolliert ablaufen zu lassen". Diese "umfangreichen Verhinderungs- und Absicherungsbemühungen" sowie "der erlittene hohe Eigenschaden" seien zu berücksichtigen. 

Während des Zweitligaspiels gegen Jahn Regensburg am 15. Mai wurden im Bremer Zuschauerblock mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus stürmten nach Abpfiff ungefähr 1500 bis 2000 Bremer Anhänger den Rasen, wobei mehrere Rauchtöpfe angesteckt und fünf Personen verletzt wurden.

(sid)



Ich glaube nicht, dass Bayern München einen Punkt weniger hätte, wenn er nicht da wäre.

— Jürgen Klopp, Trainer BVB, über Bayern-Sportvorstand Matthias Sammer.